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Analysen-Information Nr. 6 Cadmium-Bestimmung in Kunststoffen Viele Kunststoffe können Cadmium-Verbindungen als lichtechte Pigmente oder als Stabilisatoren enthalten. Es können - besonders bei "alten" Werkstoffen - mehrere Prozent Cadmium enthalten sein. Durch Migration oder in der Müllverbrennung gelangt dieses hochgiftige Schwermetall dann teilweise in die Umwelt. Seit 1993/94 bestehen auf Bundes- und EG-Ebene gesetzliche Regelungen über die Verwendung cadmiumhaltiger Stabilisatoren und Pigmente in Polymererzeugnissen (Anhang I, 76/769/EWG, 12.07.1991; Verordnungen zum Chemikaliengesetz, Anhang IV, Nr. 17., 10/1993). Für Gebrauchsmaterialien wie Kunststoffe, Kunstleder, Verpackungsmaterialien und Bekleidung gilt ein Grenzwert für Cadmium von 100 mg/kg. Verarbeiter, Im- und Exporteure von Kunststoffteilen müssen deshalb wissen, ob ihre Produkte cadmiumfrei sind. Besonders bei der Verarbeitung von Recyclingmaterialien kann es zu unangenehmen Überraschungen kommen. Zur Kontrolle polymerer Werkstoffe auf Cadmiumfreiheit bietet sich die Röntgenfluoreszenz-Analyse als preiswertes und schnelles Analysenverfahren an: 1. Halbquantitative Elementbestimmungen durch Röntgenfluoreszenz-Analyse (RFA)
2. Quantitative Cadmiumbestimmung durch Atomabsorption (AAS)
Weitere Informationen finden Sie auch unter unserer Analysen-Information Nr. 15 "Schwermetall-Bestimmung in Kunststoffen und Recyclaten nach der Verpackungsverordnung" oder erhalten Sie unter Helmut W. E. Lüdemann |
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