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Analysen-Information Nr. 8
Umweltanalytik /
Schadstoffanalytik
Immer häufiger werden Unternehmen mit dem
Problemkreis Umwelt- und Schadstoffbelastung konfrontiert. Für die Lösung hiermit
zusammenhängender analytischer Probleme steht Ihnen unser modern ausgerüstetes
"Labor für instrumentelle Analytik" zur Verfügung. Um Ihnen einen Einblick in
die bei uns durchführbaren Untersuchungen zu geben, finden Sie nachfolgend einige
Beispiele:
Beim Befüllen eines Heizöltanks war Heizöl in
das Erdreich gelaufen. Es wurden Bodenproben in unterschiedlichen Tiefen gezogen und auf
den Gehalt an Kohlenwasserstoffen geprüft. Hierdurch konnte festgestellt
werden, in welchem Bereich der Boden abgetragen werden mußte. Eine
Grundwasserkontamination konnte so verhindert werden.
Gebrauchte Mineralöle und andere organische
Produkte, die der Entsorgung oder Wiederverwertung zugeführt werden sollen, dürfen nur
geringe Mengen an Halogenverbindungen enthalten. Bevor über die
Weiterbehandlung entschieden werden kann, müssen u. a. folgende Werte bekannt sein:
Der Halogengehalt (insbesondere Cl + Br); für die (Weiter-)Verwendung
müssen je nach Anwendungsbereich unterschiedliche Halogen-Maximalwerte
unterschritten werden. Im Falle einer Entsorgung können die Kosten (z. B. für die
Verbrennung) deutlich niedriger ausfallen, wenn auch hier bestimmte Grenzwerte
unterschritten werden.
Der PCB-Gehalt (PCB-haltige Öle verbrennen teilweise zu
dioxinähnlichen, hochtoxischen Polydichlordibenzofuranen). Durch GC-Analyse nach DIN 51
527 kann der Gehalt an PCBs empfindlich und genau ermittelt werden.Auch Transformatoren
und Kondensatoren älterer Bauart (z. B. in Leuchtstofflampen) können mit PCB-Ölen
gefüllt sein. Undichte Kondensatoren, aus denen die Füllung auf den darunterliegenden
Schreibtisch tropft, stellen eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung dar.
Werkstoffe und Gebrauchsartikel, die nach Skandinavien exportiert
werden, dürfen maximal 75 mg/kg Cadmium enthalten. Viele
Automobilhersteller haben ihre Produkte seit langem auf diese Norm oder noch strengere
Grenzwerte umgestellt und verlangen von Zulieferfirmen entsprechend cadmiumarme oder
-freie Produkte.
Die Verpackungsverordnung
94/62/EG schreibt vor, daß Kunststoffverpackungen (z. B.
Getränkekisten) kumulativ maximal 100 mg/kg der 4 Schwermetalle Cadmium, Blei,
Quecksilber und Chrom-VI enthalten dürfen. Verpackungen, die diese Grenzwerte
überschreiten, müssen als schwermetallhaltig gekennzeichnet werden. Durch
halbquantitative Elementbestimmungen können wir schnell und preiswert
schwermetallbelastete Kunststoffe von unbelasteten unterscheiden.
Polymerwerkstoffe enthalten herstellungsbedingt häufig kleine Mengen
flüchtiger Bestandteile, die meistens unerwünscht sind. So können Polyurethane freie
Isocyanate sowie Lacke und Beschichtungen einen Restlösemittelgehalt
aufweisen. Aus Polymerwerkstoffen können leichtflüchtige Komponenten ausgasen, die
unangenehme Gerüche bewirken, gesundheitsschädlich sind oder - im Kraftfahrzeugbau - zum
Beschlagen von Fahrzeuginnenscheiben ("Fogging") führen. Die
Analyse dieser Komponenten führen wir nach unterschiedlichen Normen mittels Headspace-GC-Analyse oder photometrisch (z. B.
Formaldehydbestimmung nach VW-AUDI-PV 3925) durch.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Helmut W. E. Lüdemann
Labor für instrumentelle Analytik
Heinrich-Hertz-Str. 16
D-23909 Ratzeburg
Tel.: +49 (0)4541-8038-0
Fax: +49 (0)4541-8038-28
eMail: info@laborluedemann.de
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